29.04.2024 Inneres und Heimat — Antwort auf Große Anfrage — hib 289/2024

Vergleich von Alterssicherungsleistungen

Berlin: (hib/STO) Probleme eines Vergleichs der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung benennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11165) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (20/10174). Danach ist ein auf die jeweiligen Auszahlungsbeträge bezogener Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung nicht sachgerecht.

„Es handelt sich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher strukturell sowie in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar und damit nicht ohne weiteres aufeinander übertragbar sind“, schreibt die Bundesregierung. Die gesetzliche Rente erfülle die Funktion einer Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge), die Beamtenversorgung decke hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab (Bifunktionalität der Versorgung). Es sei daher systemimmanent, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sei ein Vergleich durchschnittlicher Rentenzahlenbeträge mit „durchschnittlichen Pensionen“ aufgrund dieser grundlegenden Unterschiede nicht möglich.

Eine „Machbarkeitsuntersuchung für eine Studie zu Alterseinkünften von vergleichbaren Bundesbeamten und Arbeitnehmern“ der Universität Speyer hat der Antwort zufolge untersucht, ob eine ausreichende Datenbasis für einen Vergleich zwischen Leistungen der Beamtenversorgung mit Alterssicherungen von Beschäftigten privater Unternehmen vorhanden ist und auf welche Weise diese verglichen werden können. Danach könnten 80 Prozent der Unterschiede zwischen Durchschnittsrente und -pension mit dem Durchschnittseinkommen, Bildungsstand sowie Dauer der renten- und pensionswirksamen Zeiten erklärt werden.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist laut Vorlage, dass „ein fundierter Vergleich über das gesamte Lebenseinkommen vorgenommen werden müsse, da die jeweiligen Alterseinkommen immer auf der Basis der aktiven Einkommen erworben werden; Einkommenshöhe und -verläufe seien im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zunehmend höchst unterschiedlich, was einen derartigen Vergleich erheblich erschwere“. Auch zeige der Studie zufolge schon ein Querschnittsvergleich deutliche Unterschiede in der Privatwirtschaft hinsichtlich Verbreitung der betrieblichen Alterssicherung nach Branche, Unternehmensgröße, Dauer und Stetigkeit des Beschäftigungsverhältnisses und Qualifikationsniveau auf..

Ferner kam die Studie der Bundesregierung zufolge zu dem Ergebnis, dass es auch hinsichtlich der Tätigkeitsprofile zu beachtende Unterschiede gibt. Im Bereich der hoheitlichen Tätigkeitsfelder gebe es staatliche Monopole im Bereich der Äußeren und Inneren Sicherheit, die keine Analogien mit Tätigkeiten in der Privatwirtschaft aufweisen. Für sogenannte allgemeine Verwaltungstätigkeiten kämen für einen Vergleich nur Dienstleistungsunternehmen in Frage.

Trotz der Vielzahl anderer öffentlich finanzierter Alterssicherungssysteme befänden sich seit jeher stets nur die beiden größten Alterssicherungssysteme in einem direkten Vergleich, führt die Bundesregierung des Weiteren aus. Gleichwohl seien die Leistungen dieser beiden Systeme „nicht gleich, nicht vergleichbar und es können auch keine vergleichbaren Zahlbeträge errechnet werden“.

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