29.04.2024 Verkehr — Antwort — hib 292/2024

Leuchtturm Kiel: Zeitpunkt der Wiederverfügbarkeit unklar

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann derzeit keine Aussage dazu machen, wann der durch Sturmschäden beschädigte Leuchtturm Kiel für die Lotsen wieder nutzbar ist. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/11095) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10948) hervor. Aus Anlass der Sturmschäden sei eine Bauwerksprüfung des Leuchtturms Kiel durchgeführt worden, heißt es. Die Prüfergebnisse würden derzeit bewertet. „Daher kann bis dato keine belastbare Aussage über die Höhe der Sturmschäden und den Zeitpunkt der Wiederverfügbarkeit des Leuchtturms Kiel getroffen werden“, schreibt die Bundesregierung.

Einer Rücknahme der abgesenkten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 12 km/h (von 15 km/h) auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) für die Verkehrsgruppen 1 bis 3 erteilt sie eine Absage. Diese würde zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen, weil sie in der Verkehrslenkung nicht linear abzubilden wäre. Darüber hinaus käme es zu einer Mehrbelastung des Lotsen- und Kanalsteurerpersonals durch Überholmanöver und ständig wechselnde Einsatzzeiten, heißt es in der Antwort.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Wiederzulassung einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Fahrzeuge mit sieben Meter Tiefgang auf die Böschung lägen keine gesicherten Erkenntnisse vor, schreibt die Regierung weiter. Insbesondere sei nicht absehbar, „welche Kräfte auf die beschädigte Kanalböschung einwirken“.

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