30.04.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 294/2024

Raumentwicklung ist Sache der EU-Mitgliedstaaten

Berlin: (hib/HLE) Die Anwendung der Territorialen Agenda beruht auf einer informellen Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen zwischen EU-Mitgliedstaaten, subnationalen Behörden, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament sowie weiteren europäischen Einrichtungen. Für die Raumentwicklung seien die EU-Mitgliedstaaten zuständig, deren innere Kompetenzverteilung zu berücksichtigen sei, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11136) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10949), die sich nach der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der Territorialen Agenda erkundigt hatte. Maßnahmen zur Umsetzung der Territorialen Agenda könnten auf jeder Verwaltungsebene ergriffen werden und sich in Charakter und Schwerpunktsetzung unterscheiden, heißt es in der Antwort weiter. Die Europäische Union formuliere keine „raumpolitischen strategischen Zielstellungen“ gegenüber dem Territorium einzelner Mitgliedstaaten, so die Bundesregierung in der Antwort auf eine weitere Frage der AfD-Fraktion.

Marginalspalte