Zivilschutzübungen an Schulen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder beim Thema Zivilschutzübungen an Schulen. Informationen, in welchen Ländern bereits Zivilschutzübungen an Schulen stattfinden, liegen ihr daher nicht abschließend vor, wie es in einer Antwort (20/11164(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10939(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in der Anfrage auf Aussagen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), bezogen, die in einem Interview solche Übungen gefordert und dabei Großbritannien als Vorbild angeführt hatte. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten solche Übungen „im engen Austausch mit entsprechenden Expertinnen und Experten sowie den für Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden konzipiert und durchgeführt werden“, heißt es weiter. Das Ministerium sei vor diesem Hintergrund mit den entsprechenden Stellen in Kontakt getreten. Bezogen auf das Vorbild Großbritannien führt die Bundesregierung an, dass konkret in England „beispielsweise Notfallpläne zu verschieden Szenarien und deren regelmäßige Überprüfung Bestandteil des schulischen Lebens sind“.