07.05.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 301/2024

Völkerrechtlicher Status von Mayotte

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erkennt keinen Widerspruch darin, dass Mayotte von Frankreich verwaltet und als EU-Gebiet in äußerster Randlage behandelt wird. Das geht aus ihrer Antwort (20/11247) auf eine Kleine Anfrage (20/11046) der AfD-Fraktion zum völkerrechtlichen Status der Inselgruppe hervor. In einer Volksbefragung am 29. März 2009 habe die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner des ehemaligen französischen Überseeterritoriums Mayotte den Willen geäußert, ein vollwertiges französisches Département zu werden. Frankreich habe Mayotte daraufhin als 101. Département in die Republik eingegliedert.

Eine Relativierung der Krim-Annexion durch Russland weist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zurück. Mit Blick auf die ukrainische Halbinsel habe die Bundesregierung bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie die illegale Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol nicht anerkennt. „Die Durchführung russischer Wahlen in Teilen der von Russland besetzten Regionen der Ukraine sind ein eklatanter Bruch des Völkerrechts durch Russland. Diese Wahlen sind ungültig.“

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