07.05.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 301/2024

Einordnung der unterjährigen/saisonalen Sterblichkeit

Berlin: (hib/PK) Für die Einordnung der unterjährigen/saisonalen Sterblichkeit stehen nach Angaben der Bundesregierung zwei Methoden zur Verfügung. Bei „Methode 1“ und „Methode 2“ handele es sich um unterschiedliche Ansätze für unterschiedliche Fragestellungen. Die Ergebnisse ließen sich deshalb nicht direkt miteinander vergleichen, heißt es in der Antwort (20/11259) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11081) der AfD-Fraktion.

Im konkreten Fall zeigten sowohl die Ergebnisse der „Methode 1“ als auch der „Methode 2“ einen Anstieg der Sterblichkeit im Jahr 2020. Auch die altersstandardisierten Sterbeziffern seien angestiegen. Insofern bestehe kein Gegensatz zwischen den Ergebnissen der beiden Methoden.

Der vom Statistischen Bundesamt gewählte Vergleich der beobachteten und erwarteten Sterbefallzahlen sei transparent, nachvollziehbar und lasse sich aus kurzfristig zur Verfügung stehenden Daten ermitteln, heißt es in der Antwort weiter.

Für die Einordnung der unterjährigen/saisonalen Sterblichkeit hätten auch andere nationale Statistikämter und die europäische Statistikbehörde Eurostat die „Methode 2“ angewendet.

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