Neuordnung der Milchlieferbeziehungen
Berlin: (hib/NKI) Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLKV) mit dem Ziel einer nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Das geht aus der Antwort (20/11241) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11051) der AfD-Fraktion hervor.
Hintergrund ist der Artikel 148 in der GMO, der festlegt, dass EU-Mitgliedstaaten verbindliche Lieferverträge zu Milchmengen, Milchpreisen und Milchqualität zwischen Molkerei und Erzeuger vorschreiben können. So sollen beispielsweise Rohmilchlieferungen nur noch anhand von schriftlichen Milchlieferverträgen erlaubt werden. Neben der FDP haben sich auch die Länderagrarminister von CDU und CSU gegen die nationale Umsetzung des Artikels 148 ausgesprochen.