13.05.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 306/2024

Entwurf zum 29. Gesetz zur Änderung des BAföG

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung will mit dem 29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Die geplante Änderung solle den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/11313), der am Donnerstag, dem 16. Mai 2024, in erster Lesung im Plenum beraten werden soll.

Geplant sei, die BAföG-Freibeträge um fünf Prozent anzuheben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Anpassung der Freibeträge ermögliche es Studierenden zukünftig, einem Minijob mit einem Einkommen von 556 Euro pro Monat nachzugehen, ohne dass dieser auf die BAföG-Bezüge angerechnet werde. Zudem sollen die Zuschüsse für die Pflege- und Krankenversicherung erhöht werden, um „dem Durchschnittswert des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für 2024 Rechnung zu tragen“.

Ferner soll das Kindergeld künftig nicht mehr als Elternunterhalt vom BAföG abgezogen werden, wenn ein Vorleistungsantrag vorliegt.

Die Bundesregierung plant des Weiteren die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Den einmaligen Zuschuss sollen Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug bekommen, um sich für den Studienstart beispielsweise mit einem Laptop oder Lehr- und Lernmaterialien auszustatten.

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein sogenanntes Flexibilitätssesmester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen, über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“.

Auch sollen geförderte Studierende ein Semester länger Zeit bekommen, um aus „wichtigem Grund“ die Fachrichtung zu wechseln, heißt es im Gesetzentwurf. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zu Beginn des fünften Semesters einen Fachwechsel vornehmen. Ohne Angabe von Gründen sei ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen.

In seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf kritisiert der Bundesrat, dass die vom Haushaltsausschuss des Bundestages für das BAföG zur Verfügung stehenden 150 Millionen Euro nicht komplett verwendet werden. „Mit einem ausgeschöpften Finanzrahmen hätte die Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger, die BAföG-Leistungen beziehen, ausgeweitet werden können“, schreibt der Bundesrat. Zudem fordert der Bundesrat, dass das BAföG die steigenden Lebenshaltungskosten durch zum Beispiel steigende Mieten und die Inflation berücksichtigen müsse. Der Bundesrat fordert, das BAföG müsse „existenzsichernd und bedarfsdeckend“ sein und sollte daher mindestens auf Bürgergeld-Niveau angehoben werden. Auch die Erhöhung des Freibetrages um knapp fünf Prozent sei nach Ansicht des Bundesrates zu kurz.

Ferner sei die Einführung eines Flexibilitätssemesters zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend und produziere „unnötigen Verwaltungsaufwand“. Der Bundesrat fordert anstelle der Einführung des Flexibilitätssemesters, die gesamte Förderungsdauer um zwei Semester anzuheben.

Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates zurück, dass für das Jahr 2024 geringere Kosten als 150 Millionen Euro vorgesehen sind. So würde eine Erweiterung der Berechtigten der geplanten Studienstarthilfe und die Anhebung der Bedarfssätze zu deutlich höheren Mehrkosten in den kommenden Jahren führen. Auch für die Erhöhung der BAföG-Beträge auf Bürgergeld-Niveau stünden laut Bundesregierung keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Eine Anhebung der Förderdauer um zwei Semester lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab.

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