13.05.2024 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 306/2024

Wettbewerb in der ambulanten Nachversorgung

Berlin: (hib/PK) Mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich der ambulanten Nachversorgung befasst sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/11284). Die ambulante Nachversorgung, etwa nach einer stationären Behandlung, werde durch „veranlasste“ Leistungen sichergestellt, beispielsweise durch Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser, Reha-Techniker oder Apotheken.

Aufgrund von Verflechtungen und wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser oder Krankenhausträger an der ambulanten Nachversorgung bilde sich eine Wettbewerbssituation, in der geschlossene Wertschöpfungsketten geschaffen und freier Wettbewerb eingeschränkt werde, heißt es in der Anfrage. Zudem könne sich eine Kostenbelastung im Gesundheitswesen entwickeln, wenn etwa Hilfsmittel oder Verbandmittel großzügig verordnet würden.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Situation von Klinikbetreibern im Hinblick auf eine Gewinnerzielungsabsicht durch den Besitz eines Sanitätshauses als ambulantem Nachversorger bewertet.

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