Kleine Anfrage zu Bürokratielasten
Berlin: (hib/BAL) Einen detaillierten Katalog mit Fragen zu bürokratischen Lasten für Bürger und Unternehmen hat die CDU/CSU-Fraktion als Kleine Anfrage vorgelegt (20/11288). Darin geht es zunächst um die Aufbewahrungspflicht von Steuer-Unterlagen. Die von der Bundesregierung im Zuge des Bürokratieabbaus geplante Verkürzung läuft aus Sicht der Fragesteller ins Leere, da laut Abgabenordnung nach wie vor gilt, dass Finanzämter im Fall von Steuerhinterziehung Steuerbescheide auch nach zehn Jahren noch ändern können. Die Unionsfraktion will wissen, ob hier entsprechend auch geplant sei, die steuerliche Festsetzungsfrist zu verkürzen.
Des Weiteren wird nach möglichen Vereinfachungen im steuerlichen Freistellungsverfahren allgemein sowie speziell im Zusammenhang mit Lizenzgebühren sowie im Abzugsteuerentlastungsverfahren gefragt. Ebenfalls Thema sind die Einfuhrumsatzsteuer sowie der digitale Gewerbesteuerbescheid. Bei der Gewerbesteuer will die Unionsfraktion auch wissen, ob die Bundesregierung eine Reform des Erhebungsverfahrens plant.
Die Kleine Anfrage thematisiert darüber hinaus die Sachkosten in der Forschungszulage, die im Wachstumschancengesetz geregelt wurde, ebenso wie die Sofortabschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Hier wird Großbritannien als Beispiel genannt.
Neben steuerlichen Aspekten fragt die Unionsfraktion nach Maßnahmen zur Entlastung kleiner Unternehmen und Betriebe in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und Dokumentationspflichten, Bürokratiekosten infolge des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) sowie der nationalen Umsetzung von EU-Recht in Deutschland.