15.05.2024 Recht — Antwort — hib 328/2024

Union und AfD legen Anträge zu 75 Jahre Grundgesetz vor

Berlin: (hib/SCR) Anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes haben die Fraktionen von CDU/CSU und AfD jeweils einen Antrag eingebracht.

Der Antrag der Union unter dem Titel „75 Jahre Grundgesetz - Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen“ (20/11377) soll am Donnerstagmorgen, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag debattiert werden.

Die Vorlage der AfD-Fraktion unter dem Titel „75 Jahre Grundgesetz - Bewährtes bewahren - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit neuem Leben erfüllen“ (20/11374) soll ebenfalls am Donnerstag, ohne Aussprache überwiesen werden.

Antrag der Union:

Der Antrag der Unionsfraktion betont insbesondere die Bedeutung des Parlaments für die deutsche Demokratie. „Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes dürfen wir mit Dankbarkeit und Stolz feststellen, dass sich sein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem bewährt hat“, heißt es in der Vorlage. Besorgt zeigen sich die Abgeordneten über Populismus und Politikverdrossenheit in Deutschland. „Agitation aus rechtsradikaler, aber auch aus linksradikaler sowie religiös-fundamentalistischer Richtung wollen demokratische Teilhabe- und Kommunikationsprozesse schwächen, indem sie die gewachsenen und grundgesetzlich verankerten Institutionen des Verfassungsstaates verächtlich machen“, heißt es in dem Antrag.

Als problematisch sehen die Abgeordneten „eine Schwächung der parlamentarischen Demokratie mittels der faktischen Verlagerung von Entscheidungen in informelle politische bzw. externe Beratungsgremien“ an. Zudem macht die Union die Regierungsmehrheit für eine „institutionelle Schwächung des Deutschen Bundestages“ verantwortlich, die aus der „Missachtung tradierter parlamentarischer Gepflogenheiten“ resultiere.

Zu den Forderungen der Union gehört daher unter anderem, dass sich der Bundestag „zur Achtung parlamentarischer Regeln und Gepflogenheiten bei der zeitlichen Ausgestaltung der Beschlussverfahren im Parlament“ bekennen solle. Ferner wird das Bundestagspräsidium und der Ältestenrat in dem Antrag aufgefordert, „Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Wahrnehmbarkeit des Parlaments vorzulegen“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „sich vor dem Hintergrund anhaltender Supranationalisierung auf Ebene der Europäischen Union für die Schaffung einer europäischen gerichtlichen Kompetenzinstanz einzusetzen, die die unionale Einhaltung der Zuständigkeiten auf Basis der EU-Verträge überwacht“.

Antrag der AfD:

Die AfD-Fraktion hebt in ihrem Antrag die positive Bedeutung des Grundgesetzes hervor. „Das Grundgesetz bildet seit 75 Jahren die Basis des Zusammenlebens in Deutschland. Wir haben allen Grund, stolz auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu sein“, heißt es dazu. Das Grundgesetz habe sich in großen Teilen bewährt, es bestünde aber Reformbedarf.

Zu den Forderungen der Fraktion gehört unter anderem, eine obligatorische Volksabstimmung bei „besonders weitreichenden Gesetzesvorhaben und völkerrechtlichen Verpflichtungen“. Auch Volksbegehren will die Fraktion etabliert wissen. Weitere Forderungen sind etwa die Trennung von Amt und Mandat für Mitglieder des Bundesregierung, die Beschränkung der Amtszeit des Bundeskanzlers und die Direktwahl des Bundespräsidenten.

Der Schutz der Meinungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz soll nach Willen der Fraktion dergestalt geändert werden, „dass der Schutz der Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit auch im Hinblick auf Übergriffe von Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen gewährleistet wird, ohne dadurch im Geschäftsverkehr die Privatautonomie zu beeinträchtigen“. In Artikel 14 Grundgesetz will die Fraktion zudem die „uneingeschränkte Nutzung von Bargeld“ normiert sehen. Deutsch solle zudem als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Weitere Änderungsvorschläge in dem Antrag beziehen sich etwa auf die Immunitätsregelungen für Abgeordnete. Zudem fordert die Fraktion „zur Entpolitisierung der Justiz“ beispielsweise eine Reform der Richterwahlen.

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