16.05.2024 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 333/2024

AfD will Verfahren der namentlichen Abstimmungen ändern

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Durchführung von namentlichen Abstimmungen im Bundestag verändern und hat dazu einen Antrag (20/11390) zur Änderung der Geschäftsordnung vorgelegt. Danach sollen Schriftführer in der Mitte des Plenarsaals oder an anderer öffentlich einsehbarer Stelle, die vom Parlamentsfernsehen übertragen wird, in Urnen die Abstimmungskarten sammeln, die den Namen des Abstimmenden und die Erklärung „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthalte mich“ tragen.

Die Änderung solle dazu führen, heißt es weiter, dass zukünftig alle namentlichen Abstimmungen im Parlamentsfernsehen einsehbar sind. Dadurch erlange jeder interessierte Bürger Kenntnis darüber, ob ein Abgeordneter an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht und wie er gegebenenfalls abgestimmt hat, schreibt die Fraktion. Zudem würden Missbrauchsmöglichkeiten reduziert, indem offen sichtbar sei, falls ein Abgeordneter absichtlich oder unabsichtlich mehrere Karten zur Abstimmung eingeworfen hat. Vor allem bei politisch besonders bedeutsamen Fragen sei die Herstellung einer größtmöglichen Transparenz und Öffentlichkeit geboten, heißt es zur Begründung. Der Antrag soll nun im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterberaten werden.

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