16.05.2024 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 333/2024

AfD will Beratung von Gesetzentwürfen entzerren

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Regelungen zum Fristverzicht im Paragrafen 81 der Geschäftsordnung ändern, um „verdichtete“ Gesetzesberatungen zeitlich zu entzerren. Ihr Antrag (20/11389) sieht vor, dass die zweite Beratung von Gesetzentwürfen nicht schon am zweiten, sondern erst am dritten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung und des Berichts des federführenden Ausschusses beginnt. Damit solle allen Abgeordneten innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ermöglicht werden.

Aus Sicht der Fraktion würde eine solche neue „Drei-Tage-Regel“ dazu führen, dass die abschließende Beratung für Gesetzentwürfe im Plenum des Bundestages bei zumeist mittwochs tagenden Ausschüssen erst in der darauffolgenden Sitzungswoche abgeschlossen würde. Gleichzeitig würde die „nötige Flexibilität für eine mögliche Beschleunigung bei zeitkritischen Gesetzgebungsverfahren“ gewahrt, da die Möglichkeit bestehe, dass zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages die Beschleunigung beschließen. Der Antrag soll im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterberaten werden.

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