23.05.2024 Auswärtiges — Antrag — hib 340/2024

EU-Stabilisierungseinsatz in Bosnien und Herzegowina

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Mit dem Antrag (20/11413) der Bundesregierung wird sich der Bundestag in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juni erstmals befassen.

Zu den vorgesehenen Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995, schreibt die Regierung.

Innenpolitisch sei das Land weiterhin von Spaltung geprägt. Die staatliche Einheit werde insbesondere vom Präsidenten der Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, in Frage gestellt und eine Sezession rhetorisch wie durch verfassungswidrige Entscheidungen befördert. Darüber hinaus seien die politischen Rahmenbedingungen durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet, das auf gesamtstaatlicher Ebene in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei.

Trotz dieser schwierigen Bedingungen habe Bosnien und Herzegowina in den vergangenen Monaten einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert worden seien. Förderlich wirke, dass der angestrebte EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina das politische Ziel ist, das nahezu von allen politischen Entscheidungsträgern im Land öffentlich vertreten werde. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machten das Land auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen, schreibt die Bundesregierung. „Das Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken.“

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2025. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2706 (2023), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 10,1 Millionen Euro.

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