24.05.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 343/2024

Zukünftige Gestaltung der Einfuhr von Jagdtrophäen

Berlin: (hib/NKI) Eine Ausnahme von der Einfuhrgenehmigungspflicht für alle oder einzelne Arten des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung - Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind und daher einem kontrollierten Handel unterliegen - besteht nicht und wird nicht diskutiert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11418) auf eine Kleine Anfrage (20/11232) der CDU/CSU-Fraktion.

Diskutiert werde auf EU-Ebene jedoch, ob die derzeit für Jagdtrophäen bestehende Ausnahme von der sonst generell geltenden Einfuhrgenehmigungspflicht für Arten des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung ganz oder teilweise aufgehoben werden solle. „Bislang können wegen der Ausnahme Jagdtrophäen vieler international geschützter und gefährdeter Arten wie Krokodile, Zebras, Giraffen ohne eine Einfuhrgenehmigung, also ohne Prüfung auf nachhaltige oder möglicherweise illegale Jagd durch deutsche Behörden, nach Deutschland und Europa eingeführt werden“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung werde „ihr Möglichstes“ tun, um die Nachhaltigkeit und Legalität der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten nach Deutschland sicherzustellen. Entsprechend setze man sich für eine Aufhebung der Ausnahme für Jagdtrophäen und damit für die Ausweitung des Einfuhrgenehmigungserfordernisses für Jagdtrophäenimporte aller Arten des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung ein.

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