24.05.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 343/2024

Mittelfehlverwendungen bei der Entwicklungszusammenarbeit

Berlin: (hib/NKI) In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gibt es lediglich punktuell Mittelfehlverwendung, Prävention und Kontrolle sind wirksam. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11363) auf eine Kleine Anfrage (20/10829) der AfD-Fraktion. Nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendete Mittel würden zudem nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben zurückgefordert.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erfasse inzwischen auch Mittelfehlverwendungen unterhalb der Schwelle von 5.000 Euro, heißt es in der Antwort weiter. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien 35 seitens der GIZ gemeldete Fälle von Mittelfehlverwendung unter 5.000 Euro seit dem 1. Januar 2023 bekannt.

Unter Mittelfehlverwendung im Sinne der Fragesteller werde die missbräuchliche Verwendung von Mitteln aufgrund von bewussten Verstößen gegen Verträge beziehungsweise Bewilligungsbescheide/Zuwendungsbestimmungen verstanden, welche zu einer Rückforderung führte. Rückforderungen von Bundesmitteln aufgrund nicht zuwendungskonformen oder nicht vertragskonformen Verhaltens ohne strafrechtliche Relevanz im vorgenannten Sinne, wie beispielsweise die Verwendung nicht korrekter Wechselkurse oder Buchungs- und Rechenfehler, würden jedoch nicht unter diese Definition fallen. Diese Fälle würden im Rahmen der Projektbearbeitung und von internen Prüfungen dezentral aufgegriffen und geklärt.

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