Vertrag mit Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11474) zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt.
Der Vertrag vereinbart die Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen beiden Staaten, um der zunehmenden internationalen Kriminalität Einhalt zu gebieten. Er stellt die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit auf eine vertragliche Grundlage. Der Vertrag umfasst Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe und enthält Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. „Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität insbesondere in den Bereichen der Betäubungsmittelstraftaten, der Sexualdelikte und der Vermögensstraftaten zu reagieren, erleichtert und verbessert. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrages geschaffen werden“, heißt es in dem Entwurf zur Erläuterung.