03.06.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 359/2024

Zuständigkeit für EU-Notifizierungsverfahren

Berlin: (hib/EMU) Als nationale Kontaktstelle für das Notifizierungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 fungiert laut einer Antwort (20/11339) der Bundesregierung das Referat EB3 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Referat bildet die Schnittstelle zwischen fachlich zuständigen deutschen Behörden und der EU-Kommission, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (20/10961) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Zuständigkeit des Referats beschränkt sich laut Antwort auf die Entgegennahme und Weiterleitung eingegangener Notifizierungen an die EU-Kommission, einer Verteilung auf Bundes- und Landesebene sowie einer allgemeinen Beratung zu der Richtlinie. Weiterhin gibt das Referat allgemeine Auskünfte zur Anwendung der Richtlinie und unterstützt bei der technischen und administrativen Einleitung von Notifizierungsverfahren, heißt es in der Antwort. Zugang zu allen Notifizierungen ist über die öffentlich zugängliche TRIS-Datenbank der EU-Kommission möglich.

TRIS-Datenbank: https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/de/search

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