Militärisches Vorgehen der Türkei gegen die PKK im Nordirak
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse „zu den jüngsten türkischen Angriffen auf die Terrororganisation Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK) in Nordirak vor“. Das geht aus der Antwort (20/11568) auf eine Kleine Anfrage (20/11274) der Gruppe Die Linke hervor. Generell gelte, dass die Türkei an ihrem Ziel festhalte, die PKK in ihrem nordirakischen Rückzugsgebiet zurückzudrängen und zu bekämpfen. Sie berufe sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Wie es in der Antwort weiter heißt, sucht die Türkei seit März 2024 eine engere Abstimmung mit der irakischen Regierung, um Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Terrororganisation PKK zu eruieren. In diesem Kontext habe der irakische Nationale Sicherheitsrat im März 2024 mitgeteilt, dass die PKK zu einer verbotenen Organisation erklärt worden sei.