Landwirtschaftsausschuss gibt Weg frei für Düngegesetz
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochvormittag die Novellierung des Düngegesetzes (20/8658) angenommen. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP votierten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung. Keine Zustimmung fand der Entwurf bei den Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie der Gruppe Die Linke.
Am Donnerstag will sich der Bundestag abschließend mit der Vorlage befassen.
Nach einjähriger Beratung und zahlreichen Änderungen, die durch die Bundesländer und Verbände eingebracht wurden, wird das Düngerecht nun „praxistauglich“ angepasst. Mit der Aktualisierung wird das Düngerecht in drei wichtigen Punkten geändert. Zum einen schafft es die Grundlage dafür, um die so genannte Stoffstrombilanz - von nun an Nährstoffbilanz genannt - landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern. Diese bildet die Verwendung von Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar ab. Sie ist für die Betriebe ein Mittel, um ihre Nährstoffeffizienz zu überprüfen, zum Beispiel bei der Düngung und beim Einsatz von Futtermitteln. Das Ziel ist, dass künftig nachhaltiger und ressourcenschonender gedüngt wird.
Künftig sollen landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar LF beziehungsweise 50 Großvieheinheiten überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu-/Abfuhr verlängern. Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben. Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 kg N/Hektar in Form aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen beziehungsweise erzeugen. Diese Begrenzung gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Weitere Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung gelten künftig für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobstflächen, Weinflächen und Strauchbeerenflächen, darunter auch solche, die nicht im Ertrag stehen.
Zum anderen soll ein bundesweites Düngemonitoring überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Das schafft die Basis dafür, um diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, stärker zur Verantwortung zu ziehen. Wer beides schützt, soll hingegen entlastet werden. Zugleich soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden, Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, sollen nicht noch einmal von den Betrieben erfasst werden müssen. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe den Bundesländern schon gemeldet haben, sollen künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden können.
Außerdem soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen. Zudem sollen Bußgeldvorschriften Verstöße gegen die EU-Düngeprodukteverordnung ahnden.
Mit der Reform des Düngegesetzes setzt die Bundesregierung ein Versprechen um, das sie der EU-Kommission zugesichert hatte, damit diese ihre Verfahren wegen zu hoher Nitratwerte in Gewässern einstellt. Die Brüsseler Behörde hatte Deutschland seit 2012 immer wieder aufgefordert, die Düngeregeln zu verschärfen, weil einige Regionen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern kämpfen. Betroffen waren vor allem Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof final, dass Deutschland gegen die Nitrat-Richtlinie verstieß, es drohten hohe Strafzahlungen. Seitdem wurden strengere Regeln erlassen - etwa längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete. Die EU-Kommission stellte im vergangenen Juni ihre Verfahren ein, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium das nun verabschiedete Düngegesetz auf den Weg gebracht hatte.
Die Düngegesetz-Novellierung bedarf auch noch der Zustimmung des Bundesrats.