05.06.2024 Recht — Ausschuss — hib 369/2024

Entwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts angenommen

Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“ (20/9471) verabschiedet. Für die im Ausschuss noch veränderte Vorlage stimmten bei Enthaltung der AfD die Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie von CDU/CSU und Die Linke. Die abschließende Beratung im Plenum des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurfes ist für Donnerstag geplant.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nachzuschärfen und an internationale Vorgaben anzupassen. So sollen die Tatbestände des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Paragraf 7 VStGB) beziehungsweise des Kriegsverbrechens gegen Personen (Paragraf 8 VStGB) um Tatbestandsalternativen des „sexuellen Übergriffes“, der „sexuellen Sklaverei“, des „Gefangenhalten eines unter Zwang geschwängerten Menschen“ sowie des „erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs“ erweitert werden. Weitere Regelungen betreffen die Möglichkeit von Betroffenen, als Nebenkläger aufzutreten, sowie Aufzeichnung von Verhandlungen in völkerstrafrechtlichen Sachen. Im Strafgesetzbuch soll zudem das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Tatbestand als Paragraf 234b eingeführt werden.

Mit ihrem Änderungsantrag konkretisierten die Koalitionsfraktionen unter anderem, wer Nebenklageberechtigt sein soll. Die Nebenklageberechtigung soll sich danach auf diejenigen beschränken, „die gerade durch die verfahrensgegenständliche Tat, das heißt die Einzeltat, wegen derer eine Person angeklagt oder angeschuldigt wird, verletzt worden sind“, heißt es in der Begründung.

Ferner soll im Gerichtsverfassungsgesetz nunmehr klargestellt werden, dass die sogenannte „funktionelle Immunität“ eine Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht hindert. Damit wird laut Begründung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgeschrieben.

Zudem ist mit dem Änderungsantrag nunmehr vorgesehen, die „Strafbarkeit der Verursachung von Umweltschäden auf den nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“ auszuweiten. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, sich in diesem Zusammenhang für eine Weiterentwicklung des Römischen Statuts einzusetzen.

Anpasst wurde auch die Strafvorschrift zum Verschwindenlassen von Personen. Danach soll auch die Auskunftsverweigerung über das „Schicksal und den Verbleib einer Person“ strafbar sein.

Die hib-Meldung zur Anhörung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-988426

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980346

Der Bericht zur 1. Lesung auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/wir-setzen-der-gewalt-das-recht-entgegen

Marginalspalte