05.06.2024 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 371/2024

Klare Ablehnung für Bürgergeld-Beschränkungen

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, einen Antrag (20/10063) der AfD-Fraktion für einen grundlegenden Umbau des Bürgergeldes mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen und Gruppen des Bundestages abgelehnt.

Die AfD-Fraktion fordert in dem Antrag, den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen: Volljährige erwerbsfähige Ausländer sollen demnach von den SGB II-Leistungen ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Drittstaaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen. SGB II-Leistungen sollen grundsätzlich zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden.

Heftige Kritik gab es für diese Vorschläge aus den anderen Fraktionen, die den Antrag einhellig als verfassungswidrig und mit EU-Recht unvereinbar bewerteten. Eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit sei nach EU-Recht verboten, offenbar kenne die AfD die Rechtslage nicht, kritisierte die SPD-Fraktion. Die AfD wolle das Grundgesetz abschaffen und interessiere sich auch nicht für Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Existenzsicherung auch für Drittstaatsangehörige gelte, fügten die Grünen hinzu. Die FDP-Fraktion nannte den Antrag außerdem schlicht nicht sinnvoll, da er keinen Beitrag dazu leiste, Menschen in Arbeit zu bringen. Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Vorschläge als grob verfassungswidrig, die nur die Anti-EU-Agenda der AfD bedienen sollen. Für die Gruppen BSW und Die Linke greift die AfD damit den Sozialstaat allgemein massiv an, die AfD nehme in Kauf, auch Millionen deutsche Staatsbürger von Sozialleistungen auszuschließen.

Die AfD-Fraktion verteidigte den Antrag, weil er das Bürgergeld wieder zum Bürgergeld mache. Die aktivierende Grundsicherung mit verpflichtender Bürgerarbeit würde zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen, so die Fraktion.

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