05.06.2024 Recht — Anhörung — hib 382/2024

Weitere Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung gefordert

Berlin: (hib/SCR) Vertreter von Wirtschafts- und Branchenverbänden haben in einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 5. Juni 2024, weitere Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie gefordert. Die im Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, 20/11306) vorgesehenen Maßnahmen wurden von den Sachverständigen am Mittwochnachmittag überwiegend begrüßt, allerdings teilweise als zu kurz greifend kritisiert. Zudem unterbreiteten die Expertinnen und Experten weitere Vorschläge, wie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie reduziert werden könnte.

Darum geht es im BEG IV: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002092

Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, führte in seinem Eingangsstatement aus, dass Bürokratie inzwischen „Investitionshemmnis und Standortnachteil Nummer eins“ sei. Damit sei Bürokratie mit schuld dran, „dass wir wirtschaftlich beim Wachstum Schlusslicht international sind“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige bezeichnete das BEG IV als einen „Versuch“, etwas daran zu ändern, es reiche aber „nicht ansatzweise“ aus. Alsleben verwies auf strukturelle Vorschläge der INSM, etwa ein „Verfallsdatum für Bundesgesetze“ und eine verpflichtenden Evaluation.

Garrelt Duin, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), bezeichnete das BEG IV als „gutes und wichtiges Signal“. Es sei aber - auch mit Blick auf zahlreiche weitere Vorschläge aus der Praxis - noch mehr drin. Der NKR schlage vor, die Qualität und Praxistauglichkeit von Regulierung verstärkt in den Blick zu nehmen. Wichtig sei zudem die Leistungsfähigkeit und Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz und die Registermodernisierung müssten mit Priorität angegangene werden, forderte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige in seinem Eingangsstatement.

Professor Sebastian Eichfelder von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bezweifelte in seinem Eingangsstatement, ob die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre tatsächlich eine so große Entlastung darstelle, wie von der Regierung angenommen. Grundsätzlich seien aber viele der im BEG IV genannten Maßnahmen sehr sinnvoll, sagte der von der Grünen-Fraktion als Sachverständiger benannte Wirtschaftswissenschaftler.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, verwies auf die Belastung ihrer Branche durch Bürokratie. Die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige betonte, es sei wichtig, auch drohende bürokratische Belastungen in den Blick zu nehmen. Konkret benannte sie in ihrem Eingangsstatement den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erörterungsanspruch für Beschäftigte beim Thema Home-Office.

Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer ging in seinem Eingangsstatement auch auf das Thema Aufbewahrungsfristen ein und schlug eine Verkürzung auf fünf Jahre vor. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige lobte das vom Bundesjustizministerium genutzte Verfahren der Verbändeanhörung und des Monitorings der Umsetzung der Vorschläge. Er verwies aber darauf, dass viele Vorschläge noch nicht aufgegriffen worden seien.

Deutlich gegen eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten sprach sich Florian Köbler, Bundesvorsitzender der DSTG - Deutsche Steuer-Gewerkschaft, aus. Damit werde die Beweisführung in Steuerfahndungsfällen „drastisch erschwert“, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Entbürokratisierung im Steuerbereich ließe sich vielmehr durch Erleichterungen in der Steuergesetzgebung erreichen, hier müsse man weg vom „Streben nach Einzelfallgerechtigkeit“. Zudem müsse massiv in die Digitalisierung investiert werden, forderte Köbler.

Professor Alexander S. Kritikos vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warb für ein differenziertes Verständnis von Bürokratieabbau. Regulierungsdichte und die Umsetzung der Regulierung müssten stärker getrennt werden. Es werde auch künftig neue, komplexe Regulierung geben. Der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige verwies auf die Forschung, nach der die Verwaltungsqualität einen entscheidenden Unterschied mache. Er warb dafür, die Verwaltungsqualität in Deutschland zu erhöhen und die Verwaltung zum „Partner von Unternehmen“ zu machen. Dafür seien auch Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung notwendig. „Schnellere, bessere Bürokratie wird es nicht umsonst geben“, so Kritikos.

Martin Müller vom BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zeigte sich enttäuscht vom BEG IV. Für die Branche seien darin kaum nennenswerte Erleichterungen vorhanden, die meisten Vorschläge seinen nicht umgesetzt worden, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Ähnlich äußerte sich Markus Peifer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Parteiübergreifend sei die Handlungsnotwendigkeit zwar erkannt worden, an der „konsequenten Umsetzung des politischen Willens“ mangele es aber. Das BEG IV stehe dafür symptomatisch. Es bleibe aus Sicht des Handwerks hinter den Entlastungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zurück, bemängelte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige.

Der Unternehmer Gerd Röders verwies ebenfalls darauf, dass viele Vorschläge nicht umgesetzt worden seien. Zudem forderte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige, nicht neue Bürokratielasten entstehen zu lassen.

In der Anhörung stand der „Bürokratieabbau in der Wirtschaft“ im Fokus. Bereits am Vormittag hatte der Ausschuss den Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung mit Fokus auf „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ betrachtet. Die hib-Meldung zu der Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1006412

Der Bericht zur ersten Lesung auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/ampel-will-gegen-den-buerokratie-burnout-vorgehen

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