Zusammenarbeit mit dem THW bei Auslandseinsätzen
Berlin: (hib/STO) Über die Zusammenarbeit des Technischen Hilfswerks (THW) mit der Bundeswehr beziehungsweise der Bundespolizei oder Länderpolizeien bei Auslandseinsätzen der vergangenen zehn Jahre berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11765) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11535). Danach haben das THW und die Bundeswehr in diesen Jahren in unterschiedlichen Szenarien im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe beziehungsweise humanitären Soforthilfe kooperiert.
Diese Kooperation umfasse etwa den Einsatz des THW im Rahmen der humanitären Soforthilfe als Reaktion auf den Ebola-Ausbruch in Westafrika in 2014/2015 und als Teil des UN Global Service Center (UNGSC), führt die Bundesregierung weiter aus. Des Weiteren erfolgte laut Vorlage die Verbringung von Hilfsgütern ins Ausland im Rahmen der Amtshilfe. Hierbei transportierte die Luftwaffe den Angaben zufolge unter anderem Hilfsgüter des THW auf Ersuchen des Auswärtigen Amtes in die Türkei (2023), nach Libyen (2023), Slowenien (2023) oder nach Ägypten für den Weitertransport in den Gazastreifen (2023/2024).
Wie die Bundesregierung ferner darlegt, ist die Zusammenarbeit bei Auslandseinsätzen zwischen der Bundespolizei und dem THW in einer Rahmenvereinbarung von 2011 geregelt. Das THW habe im Rahmen der deutschen beziehungsweise internationalen Polizeimission in Afghanistan mit der Errichtung beziehungsweise Ertüchtigung von Gebäuden für die afghanische Polizei unterstützt.
In Projektgebieten, in denen auch die Bundespolizei beziehungsweise Landespolizeien tätig sind, wie beispielsweise im Irak und in Tunesien, ergäben sich immer wieder Berührungspunkte. In Gambia unterstütze das THW die Polizei Baden-Württemberg bei der Errichtung beziehungsweise Ertüchtigung von Gebäuden der gambischen Polizei. Des Weiteren habe das THW die Bundespolizei durch eine Bauabnahme im Rahmen der Errichtung eines Trainingszentrum für die Partnerbehörde Gambia Immigration Department unterstützt.