19.06.2024 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 432/2024

Rente für Inhaftierte: Bund verweist auf die Länder

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hält die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin grundsätzlich für sinnvoll. Das betont sie in einer Antwort (20/11837) auf eine Kleine Anfrage (20/11583) der Gruppe Die Linke. Die Arbeit im Strafvollzug sei ein wesentliches Integrationsmittel und Bestandteil des Resozialisierungskonzeptes. Durch die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung würde dieses Integrationsmittel ergänzt und aufgewertet. Allerdings, so fügt die Regierung hinzu, sei es für eine solche Einbeziehung entscheidend, wer die anfallenden Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt. Und dazu seien die Länder bisher nicht bereit. Die Arbeitsgruppe der Bundesländer zur Neuregelung der Gefangenenvergütung habe empfohlen, das Nettoprinzip beizubehalten. „Für die Bundesregierung kommt jedoch eine Tragung der Kosten durch die Versichertengemeinschaft oder den Bund nicht in Betracht, weil der Strafvollzug Ländersache ist und daher die Länder bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rente die Beiträge vollständig tragen müssten.“

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Beschäftigungsquote der Strafgefangenen im Jahr 2022 (aktuellste Zahlen) bundesweit bei knapp 59 Prozent gelegen hat. Die höchste Quote (66,6 Prozent) hatte Niedersachsen, die geringste das Saarland (48,9 Prozent).

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