20.06.2024 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 433/2024

BSW erkundigt sich nach dem Einsatz von Streumunition

Berlin: (hib/AHE) Nach der Haltung der Bundesregierung zu Streumunition und zum sogenannten Oslo-Abkommen erkundigt sich die Gruppe BSW in einer Kleinen Anfrage (20/11844). Wie die Abgeordneten darin schreiben, hätten 124 Staaten einschließlich Deutschland das Übereinkommen über Streumunition zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition unterschrieben, das seit 2010 völkerrechtlich gelte.

Davon hätten bis heute 112 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter Deutschland. Neben den USA hätten auch Russland und China sowie mehrere EU- und Nato-Länder das Oslo-Übereinkommen nicht unterzeichnet.

Die Bundesregierung soll in diesem Kontext angeben, ob ihrer Erkenntnis nach Bestände von Streumunition der USA in Deutschland lagern. Auch erkundigen sich die Abgeordneten nach Erkenntnissen zum Einsatz von Streumunition in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und nach Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass die deutschen Waffensysteme, die an die Ukraine geliefert wurden beziehungsweise werden, nicht zum Abfeuern von Streumunition verwendet werden.