Agrarimporte aus der Ukraine
Berlin: (hib/NKI) In der Zeit von Ende Februar 2022 bis Ende Mai 2024 wurden dem Schnellwarnsystem der EU-Kommission (RASFF - Rapid Alert System for Food and Feed) aus Deutschland keine gentechnikrechtlichen Beanstandungen von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine gemeldet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11938) auf einen Kleine Anfrage (20/11591) der AfD-Fraktion.
Allerdings hätten verschiedene Bundesländer dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse von Untersuchungen an fünf Proben, die an landwirtschaftlichen Produkten aus der Ukraine durchgeführt worden waren, übermittelt. Untersucht worden seien demnach „Senfkorn gelb Samengewürz“ (vier Proben) und Leinsamen (eine Probe). In keiner der Untersuchungen konnten allerdings gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden.
Außerdem wurden in dem Zeitraum von den zuständigen Landesbehörden auch 24 Saatgutproben mit der Ukraine als Erzeugerland untersucht. Alle Untersuchungen fanden an Maissaatgut statt. In einer Probe wurden Anteile eines gentechnisch veränderten Organismus nachgewiesen. Das Saatgut sei nicht zur Aussaat gelangt.