04.07.2024 Verkehr — Antwort — hib 492/2024

ÖPP-Projekte laut Bundesregierung in Einzelfällen möglich

Berlin: (hib/HAU) Mit Blick auf den erheblichen Investitions- und Erhaltungsstau bei allen Verkehrsträgern prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), „wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage gestellt werden kann“. Ziel sei es dabei, einen überjährigen Mitteleinsatz zu ermöglichen, um die für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu gewährleisten, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12007) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11459).

Die Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang und seien im Wesentlichen auf die nächste Legislaturperiode gerichtet, schreibt die Regierung. „Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag können ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen im Rahmen Öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) umgesetzt werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen, zu denen unter anderem Wirtschaftlichkeit und Transparenz zählen, erfüllt sind“, heißt es in der Vorlage. Im Zuge des in Paragraf 7 Bundeshaushaltsordnung festgelegten Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit seien für alle finanzwirksamen Maßnahmen geeignete Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, um eine wirtschaftliche Umsetzung dieser Maßnahmen sicherzustellen. Für ÖPP-Projekte werde somit fortwährend geprüft, „ob die jeweilige Maßnahme als ÖPP-Variante mindestens so wirtschaftlich realisiert werden kann wie auf konventionellem Wege“.

Zum Umgang mit dem Risiko von Preissteigerungen heißt es in der Antwort: Grundsätzlich würden bei allen Projekten die Konzessionsnehmer das Risiko für sämtliche Preissteigerungen in der Bauphase tragen. Erreichten diese jedoch ein Ausmaß, das für den Konzessionsnehmer unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände im konkreten Fall unzumutbar wird, habe dieser gemäß Paragraf 313 Bürgerliches Gesetzbuch Anspruch auf eine Vertragsanpassung.

Dabei handle es sich um einen Sonderfall, betont die Bundesregierung. Das monatliche Entgelt für Betrieb, Erhaltung und sonstige Leistungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase werde hingegen generell mit einem kombinierten Preisindex über die Gesamtlaufzeit der Projekte jährlich angepasst. In diesem Index sei neben Materialien, Stoffen und Lohn auch Energie berücksichtigt. „Auf diese Weise wird angesichts der langen Laufzeit der Verträge das Preisrisiko angemessen vom Bund mitgetragen, wobei auch etwaige Preissenkungen zugunsten des Bundes erfasst werden“, heißt es in der Antwort.

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