Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen
Berlin: (hib/STO) Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) „zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten“, wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig ntfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.