Zugangsrecht zum Krossinsee bei Königs Wusterhausen
Berlin: (hib/HAU) Das Zugangsrecht zum Krossinsee bei Königs Wusterhausen (Brandenburg) thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12374). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass ein Pachtgelände am See durch einen gemeinnützigen Kleingarten-Verein seit 1973 genutzt werde. Es habe einen rechtskräftigen und unbefristeten Nutzungsvertrag zur Pacht mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gegeben. Laut einer Mail des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) Spree-Havel habe die „entfallende Zuwegung zur Steganlage zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages“ geführt. Damit sei einer der wenigen öffentlichen Zugänge zum Krossinsee verloren gegangen, da die zum See hin gelegene Seite des Geländes vom neuen Eigentümer des Nachbargrundstücks komplett eingezäunt worden sei, heißt es in der Vorlage.
Die Bundesregierung wird nun unter anderem gefragt, ob die WSV plant, gegenüber dem angrenzenden Eigentümer auf ein Wegerecht zu bestehen und ein solches notfalls auch gerichtlich unter Einbeziehung der zuständigen Bundesbehörde zu klären. Ob die Bundesregierung die Einschätzung der Gruppe Die Linke teilt, dass mittels der See-Umzäunung durch den neuen Eigentümer versucht werde, über das WSA die komplette Steganlage und den Pachtvertrag vom Kleingartenverein übertragen zu bekommen, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.