06.08.2024 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 541/2024

Bericht zur Tätigkeit des Europarats im Jahr 2023 vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Arbeit des Europarats hat laut Bundesregierung im vergangenen Jahr „vollkommen im Zeichen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavík“ gestanden. Es sei der erst vierte Gipfel in der 75-jährigen Geschichte der Organisation gewesen und - als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine - einberufen worden, „um das Bekenntnis der 46 Mitgliedsstaaten zur gemeinsamen Wertebasis zu erneuern und den Europarat für die Bewältigung neuer Herausforderungen strategisch auszurichten“, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (20/12420) vorliegenden Bericht über die Tätigkeit des Europarats im Jahr 2023.

Im Mittelpunkt standen danach „die Bekräftigung, die Ukraine in dem von Russland völkerrechtswidrig ausgelösten Aggressionskrieg zu unterstützen, und die Formulierung von Demokratieprinzipien als Grundpfeiler des europäischen Gemeinwesens“. Auch auf deutsche Initiative hin habe sich der Gipfel auf neue Instrumente zur Umsetzung des Auftrags des Europarats verständigt, darunter des Schadensregisters zur Dokumentation der von Russland verursachten Schäden in der Ukraine.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) im November den Zweijahreshaushalt 2024 bis 2025 und das Vierjahresprogramm 2024 bis 2027 beschlossen. „In Umsetzung der ambitionierten Beschlüsse des Gipfels von Reykjavik wächst der Kern-Haushalt deutlich, von 255 Millionen Euro (2023) auf nunmehr 285 Millionen Euro (2024) beziehungsweise 310 Millionen Euro (2025)“, heißt es in dem Bericht weiter. Der Aufwuchs diene teilweise dem Inflationsausgleich, sehe aber auch eine reale Stärkung etwa des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Menschenrechtskommissars, und der inhaltlichen Arbeit des Europarats vor.

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