Keine Auskünfte zu Strukturermittlungsverfahren
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt keine nähere Auskunft zum Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des Generalbundesanwalts. In einer Antwort (20/12396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist sie darauf, dass detaillierte Auskünfte zu den Ermittlungen aufgrund der Notwendigkeit einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und der internationalen Zusammenarbeit nicht erteilt werden können. Die Bundesregierung gibt an, dass das Bundeskriminalamt die polizeilichen Aufgaben im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens wahrnimmt, in die Ermittlungen eingebunden ist und die Personalstärke flexibel angepasst wird.
Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens Teilkomplexe zu konkreten Tatvorwürfen oder Personen existieren. Hintergrund der Anfrage ist ein Geheimdienstskandal in Österreich, in den russische Dienste verwickelt sein sollen. Auch über Verbindung nach Deutschland wird spekuliert.