Zugangsrecht zum Krossinsee bei Königs Wusterhausen
Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat laut Bundesregierung kein Eigentümerinteresse im Hinblick auf die Sperrung von Teilen des Pachtgeländes am Krossinsee im Landkreis Dahme-Spreewald für die Öffentlichkeit und hat daher auch keine Sperrung veranlasst. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/12530) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12374) hervor. Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass ein Pachtgelände am See durch einen gemeinnützigen Kleingarten-Verein seit 1973 genutzt werde. Es habe einen rechtskräftigen und unbefristeten Nutzungsvertrag zur Pacht mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gegeben. Laut einer Mail des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) Spree-Havel habe die „entfallende Zuwegung zur Steganlage zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages“ geführt. Damit sei einer der wenigen öffentlichen Zugänge zum Krossinsee verloren gegangen, da die zum See hin gelegene Seite des Geländes vom neuen Eigentümer des Nachbargrundstücks komplett eingezäunt worden sei, heißt es in der Vorlage.
Der Vertrag sei gemäß Paragraf 580a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen im Nutzungsvertrag ordentlich gekündigt worden, heißt es in der Regierungsantwort. Die ordentliche Kündigung bedürfe keiner Begründung.
Die angesprochene Zuwegung werde nicht für die Aufgabenerledigung der WSV benötigt, heißt es weiter. Die Klärung des Wegerechts liege nicht im Zuständigkeitsbereich der WSV. „Das begehrte Wegerecht müsste privatrechtlich zwischen dem Eigentümer des Flurstückes 2104 und dem Verein der Natur- und Gartenfreunde Krossinsee e. V. vereinbart werden“, schreibt die Bundesregierung.