Bundesrat für neue medizinische Versorgungsformen
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat verspricht sich vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) (20/11853) ein besseres Angebot insbesondere in strukturschwachen Regionen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels plädiert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für neue Versorgungsformen und mehr Rechte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Versorgungssteuerung, wie aus der Unterrichtung (20/12664) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Altersstruktur der Vertragsärzte lasse in naher Zukunft Versorgungsengpässe erwarten. Es sei daher dringend geboten, den KVen Rechte zur Versorgungssteuerung an die Hand zu geben. So sollten die KVen Initiativrechte erhalten, die es ihnen ermöglichten, Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen anhand von Versorgungsgesichtspunkten auszuschreiben.
Der Bundesrat fordert in den Regionen zudem die Einrichtung von „Gesundheitskiosken“. In Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen und in strukturell benachteiligten Regionen könnten niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden, heißt es in der Stellungnahme. Diese Gesundheitskioske würden von Kommunen und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) errichtet. Dabei solle das Initiativrecht bei den Kommunen liegen.
Die Länder schlagen außerdem „Primärversorgungszentren“ für eine medizinische Grundversorgung vor. Die demografische Entwicklung führe zu einer Zunahme älterer und multimorbider Patienten, sodass sich die Anforderungen an die medizinische Grundversorgung wandelten, heißt es zur Begründung. Erforderlich sei daher ein sektorenübergreifender Ansatz, der auch die Verbindung zur sozialen Beratung und Unterstützung herstelle.
Der Bundesrat macht sich ferner für die Bildung sogenannter Gesundheitsregionen stark. Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen könnten mit Kreisen oder kreisfreien Städten und KVen Verträge schließen mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte, regionale, sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen.
Die Bundesregierung sagt laut Vorlage zu, die Vorschläge zu prüfen.