06.09.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Unterrichtung — hib 579/2024

Flächenverbrauch soll bis 2050 auf „Netto-Null“ sinken

Berlin: (hib/HLE) Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf „Netto-Null“ reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert. Darin heißt es, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen habe um die Jahrtausendwende über 120 Hektar pro Tag betragen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen solle bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar begrenzt werden. „Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, also eine Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von ,Netto-Null'.“ 2021 habe der Flächenverbrauch durchschnittlich 55 Hektar pro Tag betragen. Somit habe der Gesamtwert seit der Jahrtausendwende zwar mehr als halbiert werden können, allerdings sei er nach wie vor „vom Zielpfad entfernt und zu hoch“.

Wie in dem Bericht erläutert wird, spielt die tatsächliche Bodenbedeckung auch in Bezug auf Wärmeinseleffekte und das Regenwassermanagement eine wichtige Rolle. Im Idealfall solle künftig jede zusätzliche Versiegelung durch eine Entsiegelung ausgeglichen werden. „Diese Zielsetzung soll den Folgen des Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung, dem Verlust von fruchtbaren landwirtschaftlichen Flächen wie auch dem Verlust naturnaher Flächen mit ihrer Biodiversität Einhalt gebieten und dadurch deren Klimaschutzleistung erhalten. Zudem stellt ein vermiedener Flächenverbrauch einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der Treibhausgasemissionen dar“, heißt es in der Unterrichtung.

Beim Bauen soll der Fokus auf Um- vor Neubau, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen gelegt werden. Gleichzeitig solle bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden. Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle seien Ansatzpunkte, mit denen der Ressourcenverbrauch reduziert und gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt werden könnten. Bewährte Instrumente wie die Programme für Städtebau und Dorfentwicklung müssten daher fortentwickelt werden. Im Ordnungsrecht soll die Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Bauwerken als Maßstab eingeführt werden. Außerdem soll geprüft werden, wie die Inanspruchnahme primärer Rohstoffe begrenzt werden kann.

Zur Mobilität heißt es, neue Mobilitätslösungen würden Chancen auf Transformation und Wertschöpfung bieten. „Mit einer integrierten Mobilitätsplanung, einer konsequenten Vernetzung der Verkehrsträger und einer engen Verknüpfung individueller und öffentlicher Mobilität kann hierzu ein wesentlicher Beitrag geleistet werden“, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte