Sicherheitsinterviews bei Aufnahmen aus Afghanistan
Berlin: (hib/STO) Über die bei Aufnahmen aus Afghanistan etablierten Sicherheitsinterviews berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12732) auf eine Kleine Anfrage der CDU/'CSU-Fraktion (20/12429). Danach wurden nach „vereinzelten konkreten Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche“ in den laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan die Ausreisen und die Visavergabe im Frühjahr 2023 zeitweise ausgesetzt. Es seien Maßnahmen ergriffen worden, „um optimierte Sicherheitsmechanismen in die Verfahren zu integrieren, beispielsweise durch die Etablierung von Sicherheitsinterviews vor der Einreise nach Deutschland“, heißt es in der Antwort weiter. Diese seien am 26. Juni 2023 eingeführt worden und erfolgten seither zusätzlich zu der sicherheitsbezogenen Überprüfung im Wege eines automatisierten Datenabgleichs mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden im Rahmen des Visumverfahrens.
Seit ihrer Etablierung werden die Sicherheitsinterviews im Rahmen der Aufnahmen aus Afghanistan in Pakistan grundsätzlich unter Beteiligung von Mitarbeitenden des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei durchgeführt, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Die Qualität der Sicherheitsinterviews werde durch eine intensive und individuelle Vorbereitung auf das jeweilige Interview gewährleistet. Des Weiteren werden die Mitarbeitenden der Sicherheitsbehörden im Hinblick auf die Umsetzung der Sicherheitsinterviews laut Vorlage „durch regelmäßige interne Schulungsmaßnahmen und Vorbereitungsveranstaltungen ertüchtigt“.