Bundesregierung prüft Urteil zum Luftreinhalteprogramm
Berlin: (hib/NKI) Fahrverbote sind nicht im Maßnahmenportfolio des Nationalen Luftreinhalteprogramms (NLRP) enthalten und auch nicht beabsichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12753) auf eine Kleine Anfrage (20/12523) der CDU/CSU-Fraktion.
Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2024. Die Richter fordern die Bundesregierung darin auf, das Programm zur Luftreinhaltung in einigen Punkten nachzuschärfen. Das Gericht entschied, dass das Programm der Bundesregierung nicht den EU-Vorgaben entspricht. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die EU-Ziele zur Reduzierung von Schadstoffen in der Luft zu erreichen. „Zum aktuellen Zeitpunkt liegt noch keine schriftliche Begründung zu dem Urteil vor“, heißt es in der Antwort. Erst wenn die Urteilsgründe vorlägen und diese intensiv geprüft würden, werde die Bundesregierung eine Entscheidung bezüglich der zugelassenen Revision treffen.