11.09.2024 Recht — Antwort — hib 598/2024

Strafanzeigen durch Mitglieder der Bundesregierung

Berlin: (hib/MWO) Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12694) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12489) auf. Für die Zeit bis zum Beginn der aktuellen Legislaturperiode lägen innerhalb der Ressorts grundsätzlich keine vollständigen Daten vor, so dass sich die Beantwortung im Wesentlichen auf die aktuelle Legislaturperiode beschränke, schreibt die Bundesregierung. Erstattete Strafanzeigen der aktuellen Bundesministerinnen und Bundesminister würden nicht gesondert erfasst und gezählt, so dass die folgende Auflistung lediglich auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen erfolgt sei, die möglicherweise nicht vollständig seien. Die Fragesteller hatten sich nach Strafanzeigen seit 2014 und möglichen Ermittlungsverfahren erkundigt.

Aus der angehängten Tabelle werden die von den einzelnen Ressorts gestellten Strafanzeigen - wenn vorhanden - nach Monat, Anzahl der Anzeigen beziehungsweise Tatbestand und Stand des Ermittlungsverfahrens aufgelistet. Den Angaben zufolge wurden im Bundeswirtschaftsministerium in der aktuellen Legislaturperiode seit dem 26. September 2021 insgesamt 805 Strafanzeigen gestellt. Betroffene Straftatbestände seien - gegen Bundesminister Robert Habeck gerichtete - Beleidigungen oder Bedrohungen. Gegen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock waren es den Angaben zufolge 513.

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