12.09.2024 Sport — Antwort — hib 600/2024

Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen bei der EM

Berlin: (hib/MIS) In einer Kleinen Anfrage (20/12547) hatten sich die Abgeordneten der Gruppe Die Linke nach der Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen von Vertretern des Bundes während der Fußballeuropameisterschaft 2024 erkundigt. In ihrer Antwort (20/12766) erklärt die Bundesregierung, sie habe bereits dargestellt, dass die Begleitung durch die Partnerin beziehungsweise den Partner der obersten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes geübte Staatspraxis sei (20/12483). Zudem verweist sie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Christian Görke ( 20/12255). Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Teilnahme von Frau Ernst als Begleitung des Bundeskanzlers. Ebenso hat die Bundesregierung dargestellt, dass die UEFA-Ehrenkarten nicht käuflich erworben werden konnten, weshalb ein monetärer oder anderweitiger Gegenwert nicht ermittelbar ist (20/12483) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Dr. André Hahn (20/11712). Im Übrigen wird auf die verfassungsrechtliche Zuordnung der Steuerverwaltungshoheit verwiesen. Hinsichtlich der Anzahl und der Kosten für die Nutzung der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten Sören Pellmann (20/12293) und auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Christoph de Vries ( 20/12418 in diesem Zusammenhang verwiesen.

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