Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen bei der EM
Berlin: (hib/MIS) In einer Kleinen Anfrage (20/12547(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten sich die Abgeordneten der Gruppe Die Linke nach der Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen von Vertretern des Bundes während der Fußballeuropameisterschaft 2024 erkundigt. In ihrer Antwort (20/12766(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erklärt die Bundesregierung, sie habe bereits dargestellt, dass die Begleitung durch die Partnerin beziehungsweise den Partner der obersten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes geübte Staatspraxis sei (20/12483(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem verweist sie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Christian Görke ( 20/12255(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Teilnahme von Frau Ernst als Begleitung des Bundeskanzlers. Ebenso hat die Bundesregierung dargestellt, dass die UEFA-Ehrenkarten nicht käuflich erworben werden konnten, weshalb ein monetärer oder anderweitiger Gegenwert nicht ermittelbar ist (20/12483(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Dr. André Hahn (20/11712(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Übrigen wird auf die verfassungsrechtliche Zuordnung der Steuerverwaltungshoheit verwiesen. Hinsichtlich der Anzahl und der Kosten für die Nutzung der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten Sören Pellmann (20/12293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Christoph de Vries ( 20/12418(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in diesem Zusammenhang verwiesen.