Union fragt nach EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/12986) die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Konkret wollen die Abgeordneten wissen, nach welchen Kriterien die Bundesministerien und Behörden die in Deutschland für die Wiederherstellung vorgesehenen Flächen bewerten. Auch fragen sie, wie groß die bereits unter Schutz stehenden Naturflächen, darunter etwa Natura 2000 Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete in Deutschland zusammengenommen sind und wie groß deren Anteil an den Land- und Meeresflächen in Prozent ist.
Weiter will die Unionsfraktion etwa erfahren, welche Bundesministerien und Bundesbehörden mit der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans für Deutschland betraut sind und ob dazu auch beabsichtigt ist, einen Teil der als wiederherzustellende Fläche unter Prozessschutz zu stellen. Andere Fragen zielen auf mögliche neue Gesetze, Förderprogramme für Landbesitzer und Landwirte sowie die Frage der Enteignung von Grundstückseigentümern.
Die Umsetzung der EU-Verordnung verursache „Bedenken und Skepsis bei Eigentümern und Landnutzern“, aber auch die kommunalen Akteure stünden der Umsetzung der Verordnung vielfach kritisch gegenüber, schreiben die Abgeordneten. Es würden Flächenverluste und Einschränkung des Entwicklungspotenzials, Eingriffe in Besitzverhältnisse und Vorgaben für die Nutzung von unterschiedlichen Flächenarten befürchtet.