Bundesrat will Änderung am Energiewirtschaftsgesetz
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesrat hat im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/12784) eine Regelungslücke ausgemacht und in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf einen Änderungsvorschlag gemacht, der darauf abzielt, Wasserstoffelektrolyseure mit in den Geltungsrahmen des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (20/13167). Zur Begründung führt der Bundesrat aus , mit fortschreitendem Ausbau der Wasserstofferzeugung entstehe ein Bedarf für den Anschluss von Wasserstoffelektrolyseuren an das Stromnetz auch in Spannungsebenen oberhalb einer Nennspannung von 110 Kilovolt. Dabei sollten die Genehmigungsverfahren durch die Möglichkeit für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren mit Konzentrationswirkung beschleunigt und rechtssicher ausgestaltet werden. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen.