21.10.2024 Gesundheit — Antwort — hib 722/2024

Datenbank mit Verdachtsfällen zu Impfreaktionen

Berlin: (hib/PK) Bei der Bereitstellung einer frei recherchierbaren Datenbank zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen hat es sich nach Angaben der Bundesregierung um ein freiwilliges, zusätzliches Serviceangebot des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gehandelt. Mit der ersten Impfkampagne gegen COVID-19 sei jedoch das Interesse an Daten zu Nebenwirkungen erheblich gestiegen, heißt es in der Antwort (20/13302) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12951) der AfD-Fraktion.

In der Folge seien die Ressourcen des PEI zu stark beansprucht worden, um die Anforderungen des sogenannten Umsetzungsplanes Bund (UP Bund) weiter erfüllen zu können. Ein Aspekt des UP Bund 2017 ist den Angaben zufolge die Verfügbarkeit der Kommunikationsinfrastruktur des Bundes.

Das PEI müsse Verdachtsfälle innerhalb festgelegter Fristen an die zuständige europäische Datenbank (EudraVigilance) melden. Daher enthalte dieser Datenpool auch die Daten aus Deutschland. Zusätzlich biete das PEI auf seiner Internetseite sowohl Auflistungen (Line-Listings) zu den Verdachtsfallmeldungen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen nach Anwendung von Impfstoffen (außer Covid-19-Impfstoffe) von 2000 bis 2023 als auch Line-Listings über Verdachtsfallmeldungen zu den zugelassenen Covid-19-Impfstoffen seit 27. Dezember 2020.

Für die Bewertung der Sicherheit der Impfstoffe sowie die Möglichkeit, gemeldete Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen zu recherchieren, sei eine nationale Datenbank daher nicht erforderlich.