24.10.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 732/2024

Folgen von Naturschutzprojekten für indigene Gruppen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung ist sich bei ihrer Unterstützung für Naturschutzprojekte nach eigener Aussage bewusst, „dass durch die Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten durch Partnerregierungen Einschränkung von Zugangs- und Nutzungsrechten Indigener Völker erfolgen können“. Diese könnten Auswirkungen auf Lebensbereiche der betroffenen Indigenen Völker haben, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13354) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12793).

Explizites Ziel der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schutzgebietsförderungen sei es daher, die lokale Bevölkerung und indigene Gruppen aktiv bei der Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten zu beteiligen und dabei auch auf sozio-ökonomische Entwicklung zu fokussieren. Schutz, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Ökosystemen und natürlichen Ressourcen könne nur gelingen, wenn die Rechte, Beteiligung und Teilhabe sowie der Zugang zu Ressourcen der lokalen Bevölkerung und Nutzergruppen, insbesondere Frauen und Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften, gewährleistet seien, sie von Beginn an aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen würden und auch wirtschaftlich von geplanten Maßnahmen profitierten.

Mögliche, direkte oder indirekte Auswirkungen von Vorhaben zur Unterstützung von Schutzgebieten auf Indigene Völker würden kontextspezifisch während der Planung der Vorhaben geprüft, macht die Regierung deutlich. „Um mögliche, negative Auswirkungen auf Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf Gesundheit, Ernährung und einen angemessenen Lebensstandard, zu vermeiden, wenden die staatlichen Durchführungsorganisationen im Auftrag der Bundesregierung verpflichtend Safeguard-Mechanismen auf der Basis des jüngst überarbeiteten Menschenrechtskonzepts der deutschen Entwicklungspolitik und international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards an.“

Die Analyse möglicher negativer Wirkungen von Projektaktivitäten auf soziale Dynamiken sowie speziell entwickelte Maßnahmen zu Prävention und Umgang mit Konflikten würden gemäß eines „Do-no-harm“-Ansatzes systematisch in die Projektkonzeption integriert. Während der Umsetzung finde ein kontinuierliches Monitoring möglicher nicht intendierter negativer Wirkungen statt, um Projektmaßnahmen anzupassen. Um den Schutz der Menschenrechte Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sicherzustellen, würden zudem - soweit nicht vorhanden - unabhängige Beschwerdemechanismen eingerichtet.

Insgesamt zielt die Bundesregierung der Vorlage zufolge bei der Förderung von Schutzgebieten darauf ab, den Erhalt der Biodiversität mit der Reduzierung von Armut und Ungleichheit, dem Schutz der Menschenrechte, der Förderung von aktiver Beteiligung von Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften im Schutzgebietsmanagement und sozioökonomischen Maßnahmen zu verknüpfen. Dies diene auch dazu, gegebenenfalls entstehende Nachteile bei der Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten zu mindern, so dass, durch Beteiligung am Management der Schutzgebiete, „von Anfang an Möglichkeiten der positiven Teilhabe für Indigene Völker und lokale Gemeinschaften geschaffen werden“.