25.10.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 734/2024

Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen

Berlin: (hib/STO) Die innerdeutsche Zuständigkeit für sogenannte Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern in andere Mitgliedsstaaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13137(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde auf der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 beschlossen, „dass es ,grundsätzlich als notwendig angesehen wird, dass der Bund die Amts- beziehungsweise Vollzugshilfe der Bundesländer bei Dublin-Überstellungen vollständig übernimmt und das Dublin-Verfahren eigenständig durchführt'“. Wissen wollte sie dazu, wie sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz verhält, „wonach der Bund die Dublin-Überstellungen vollständig übernehmen soll“.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2015 (1 C 26/14(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bestätige ausdrücklich, dass der Vollzug der Dublin-Überstellungen in originärer Zuständigkeit der Länder liegt. Eine von diesem Prinzip der Trennung abweichende Gesetzesänderung sei nicht geplant.