Antrag zu Kontakten zwischen Regierung und Bundesgerichten
Berlin: (hib/MWO) Um die Einführung eines Transparenzregisters hinsichtlich der Kontakte der obersten Bundesgerichte mit Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13812). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, ein öffentlich einsehbares Register zu führen, das telefonische, schriftliche und persönliche Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Mitarbeitern dieser sowie den Abgeordneten des Bundestages zu den Richtern der obersten Gerichte und den Mitarbeitern dieser dokumentiert. Konsultationen des Bundesverfassungsgerichts mit den Mitgliedern der Bundesregierung seien ausgeschlossen und müssten daher nicht dokumentiert werden.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag unter anderem, die Bundesregierung habe in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 20/11218 angegeben, dass zahlreiche Treffen zwischen Richtern an den obersten Gerichten und den Mitgliedern der Bundesregierung stattfinden. Es könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass der Öffentlichkeit eine vollumfängliche Auflistung aller Treffen, Telefonate und Kontakte der Richter an den obersten Bundesgerichten zugänglich gemacht wird. Trotz des Fragerechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages blieben so Konsultationen zwischen den Gewalten im Dunkeln. Das Netzwerk zwischen politischen Akteuren und Richtern müsse allerdings offengelegt werden.