Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
Laut Unterrichtung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Einfügung aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und aus haushalterischer Sicht eine Änderung bei der Reduzierung der Gerichtsgebühr vorgeschlagen. Die Bundesregierung habe in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag des Bundesrates, die Ermöglichung einer Zuständigkeitskonzentration bei den an der Erprobung des Online-Verfahrens teilnehmenden Gerichten auch auf einzelne Sachgebiete zu erstrecken, zugestimmt. Dagegen werde der Vorschlag zur Gerichtsgebühr abgelehnt. Die Bundesregierung habe den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sehe jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf. Mindereinnahmen in den Justizhaushalten der Länder seien durch die Gebührenreduzierung gegenüber der Regelgebühr nicht in größerem Umfang zu erwarten, da sich die Reduzierung ausschließlich auf die an der Erprobung teilnehmenden Gerichte und dort auf die Verfahren beschränke, die als Online-Verfahren geführt werden.