27.11.2024 Verkehr — Anhörung — hib 816/2024

Expertenanhörung zur Entwidmung von Bahnliegenschaften

Berlin: (hib/HAU) Um Probleme bei der „Entwidmung“ von Bahnliegenschaften geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 2. Dezember 2024, ab 15 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses. Hintergrund der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/13358), der auf eine Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) abzielt. Nach aktuellem Stand werden sich sieben Sachverständige zu der Vorlage äußern.

Paragraf 23 AEG regle die Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken, die sogenannte Entwidmung, heißt es in dem Gesetzentwurf. Durch die Ende 2023 erfolgte Novellierung des Paragrafen 23 AEG sei es nur noch im „überragenden öffentlichen Interesse“ möglich, Eisenbahnflächen zu entwidmen, sie also zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb zu nutzen. Da aber nach der von der Bundesregierung initiierten Neuregelung bereits der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse liegt, „ist mithin das überragende öffentlichen Interesse des Bahnbetriebszwecks gegenüber dem Interesse an der Freistellung abzuwägen“, schreibt die Unionsfraktion.

Folge dieser restriktiven Änderung in der Praxis sei, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seitdem Freistellungsanträge für nicht mehr benötigte Bahnflächen in mehr als 150 Fällen zurückgewiesen habe. Einem Brief des Deutschen Städtetags an den Bundestag zufolge gelte das auch, wenn bereits Veräußerungen mit den Gemeinden vereinbart wurden, heißt es in der Vorlage. Geplante und einvernehmlich vereinbarte Nutzungsänderungen könnten deshalb planungsrechtlich nicht gesichert und langjährige Planverfahren müssten gestoppt werden. Prominentes Beispiel sei das Wohnungsbauprojekt Stuttgart Rosenstein, bei dem nach dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes Bahnflächen frei werden, auf denen bis zu 5.700 Wohnungen entstehen sollen.

Damit Grundstücke zu Bahnbetriebszwecken, für die jedoch kein Verkehrsbedürfnis mehr bestehe und eine Nutzung der Schieneninfrastruktur nicht mehr zu erwarten sei, auch künftig freigestellt werden können, müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich eine Änderung herbeiführen, „die eine Ermessensentscheidung der zuständigen Planungsbehörde nicht präjudiziert“, verlangt die Unionsfraktion. Dementsprechend müsse in Paragraf 23 AEG eine Regelung für Freistellungsverfahren aufgenommen werden, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken, die vor Inkrafttreten der oben genannten Novelle beim EBA oder bei den Planfeststellungsbehörden der Länder beantragt wurden, umgesetzt werden können, heißt es in der Vorlage.

Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de live übertragen. Sie wird anschließend in der Mediathek zum Abruf bereitstehen.