AfD gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will „keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts“. In einem Antrag (20/13908) fordert sie die Bundesregierung auf, keine „gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen“. Vielmehr soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation waffenrechtlicher Vorschriften in ergebnisoffener Art und Weise fortsetzen und hierbei unter anderem untersuchen, ob die „mit dem Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes einhergehenden Restriktionen für Waffenbesitzer, welche keine messbaren positiven Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit gehabt haben“, zeitnah unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben wieder abgeschafft werden können.
Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, den „bloßen Austausch zur Erörterung der Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen“ zeitnah zu einem Abschluss zu bringen und darauf aufbauend die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen zu verbessern. Zugleich dringt die Fraktion darauf, die Aufschlüsselung polizeilicher Sicherstellungen von Schusswaffen nach legalem und illegalem Besitz wieder einzuführen.
Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge weitere Forschungen zur Herstellung und Verbreitung illegaler Waffen anstellen. Ferner fordert die Fraktion in der Vorlage die Bundesregierung unter anderem auf, „dem Umstand abzuhelfen, dass nach wie vor Meldungen der Landesverfassungsschutzämter an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die ihnen zugetragenen Meldungen zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit nicht obligatorisch erfolgen müssen, sondern lediglich einzelfallbezogen stattfinden, wenn es sich um für das Bundesamt für Verfassungsschutz relevante Informationen handelt“,