29.11.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 825/2024

Tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren bei Gewaltdelikten

Berlin: (hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 sind laut Bundesregierung 12.377 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren mit Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität registriert worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/13892) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13695) weiter hervorgeht, betrug in der PKS 2023 der Anteil tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren an allen Tatverdächtigen bei solchen Straftaten 6,5 Prozent.

Die PKS ist laut Vorlage eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeute, dass in ihr „die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt“.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass die PKS als Fall- und Tatverdächtigenstatistik „hinsichtlich der Feststellung der Tatbegehung und der tatbestandlichen Einordnung nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt“. Gegen Kinder dürfe ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt werden. Es sei einzustellen, sobald festgestellt werde, dass die verdächtige Person unter 14 Jahre alt ist, also strafunmündig.

In der PKS könnten daher auch Kinder als Tatverdächtige registriert sein, „bei denen sich möglicherweise der Tatverdacht nach weiteren Ermittlungen, Beweisaufnahmen oder gerichtlicher Bewertung nicht bestätigen oder im Hinblick auf die tatbestandliche Zuordnung relativieren würde“.