29.11.2024 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 826/2024

Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den Entwurf des sogenannten GEAS-Anpassungsgesetzes (20/13963) vorgelegt, mit dem das nationale Recht in der Zuständigkeit des Bundes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angepasst werden soll. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wurden die elf Gesetzgebungsakte des Europäischen Parlaments und des Rates zur GEAS-Reform am 14. Mai 2024 final beschlossen. Alle GEAS-Rechtsakte würden Mitte 2026 anwendbar. Die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform sei jedoch bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte erforderlich, „um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen“.

Die GEAS-Rechtsakte sehen den Angaben zufolge zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. Ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Als Zielstaat von Sekundärmigration seien für Deutschland insbesondere die umfassende Registrierung nach der Eurodac-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wichtig. Die Einführung des Asylgrenzverfahrens und des Rückkehrgrenzverfahrens stelle eine Neuerung im Vergleich zum bisherigen System dar, die eine besonders schnelle Durchführung von Asylverfahren bei denjenigen Personen ermögliche, bei denen die Zuerkennung von Schutz unwahrscheinlich ist. Auch wenn Deutschland landseitig nicht über EU-Außengrenzen verfüge, seien die Verfahren für die luft- und seeseitigen EU-Außengrenzen einzuführen.

Die Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Rechtsakte sollen laut Vorlage sowohl durch Streichungen von wiederholenden oder zuwiderlaufenden Regelungen erreicht werden als auch durch die Neuregelung von Aspekten, die durch die GEAS-Reform durch den nationalen Gesetzgeber zu regeln sind. Anzupassen sind der Bundesregierung zufolge insbesondere das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz; andere Gesetze seien punktuell von Änderungen betroffen.